1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werkstatt-, Diagnose-, Prüfstands-, Software-, Programmier- und sonstige Fahrzeugleistungen der AVM Car Performance GmbH unter dem Webauftritt AVM Parts gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im individuellen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss und Auftragsumfang
Ein Vertrag kommt durch individuelle Annahme des Auftrags zustande. Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Arbeiten und Preise. Allgemeine Angaben auf der Website, insbesondere Leistungs-, Drehmoment-, Verbrauchs- oder Zeitangaben, dienen der Information und stellen ohne ausdrückliche individuelle Bestätigung kein verbindliches Beschaffenheits- oder Erfolgversprechen dar.
3. Mitwirkungspflichten und Fahrzeugzustand
Der Kunde hat bekannte Vorschäden, Warnmeldungen, Fehlfunktionen, Fremdsoftware, frühere Programmierungen, nicht serienmäßige Bauteile und sonstige für den Auftrag relevante Änderungen vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das Fahrzeug muss sich – soweit nicht gerade die Beseitigung eines Mangels Gegenstand des Auftrags ist – in einem für die beauftragte Arbeit geeigneten Zustand befinden.
4. Diagnose und Fehlersuche
Diagnoseleistungen beruhen auf den zum Prüfzeitpunkt vorhandenen Symptomen, Fehlercodes und Messwerten. Fehler können sporadisch, temperatur- oder lastabhängig auftreten. Eine Diagnose kann deshalb weitere Prüfschritte erforderlich machen. Wird während der Arbeit zusätzlicher Reparaturbedarf erkennbar, wird eine Erweiterung des Auftrags grundsätzlich abgestimmt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5. Software- und Steuergerätearbeiten
Bei ECU-/TCU-Arbeiten hängt der technische Zugriff von Steuergerät, Softwarestand und Protokoll ab. Soweit technisch möglich und für den Auftrag vorgesehen, werden vorhandene Daten gesichert. Ein Read ist nicht in jedem Verfahren ein vollständiger Klon sämtlicher Speicherbereiche. Spätere Herstellerupdates, Steuergerätetausch oder Fremdprogrammierungen können vorgenommene Änderungen überschreiben.
6. Prüfstand, Probefahrt und Funktionskontrolle
Soweit für Messung, Diagnose, Anpassung oder Funktionsprüfung erforderlich, darf das Fahrzeug im technisch notwendigen Umfang auf einem Prüfstand oder im Straßenbetrieb bewegt werden. Der Kunde erklärt sich mit den für den Auftrag erforderlichen Prüf- und Messvorgängen einverstanden. Gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
7. Leistungs- und Ergebnisangaben
Das tatsächlich erreichbare Ergebnis kann von Fahrzeugzustand, Fertigungstoleranzen, Softwarestand, Kraftstoff, Temperatur, Umgebungsbedingungen, Hardware und Getriebebegrenzungen abhängen. Angegebene Vergleichswerte und Konfiguratorwerte sind daher grundsätzlich Orientierungswerte, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes Ergebnis vereinbart wurde.
8. Fremdhardware und Fremdsoftware
Für die Funktionsfähigkeit kundenseitig eingebrachter oder bereits verbauter Fremdteile und für unbekannte Fremdsoftware kann keine Beschaffenheitszusage übernommen werden. Zeigen sich hierdurch zusätzliche technische Risiken oder Mehrarbeiten, wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
9. Fahrzeugänderungen und öffentlicher Straßenverkehr
Leistungs-, Geräusch- oder emissionsrelevante Änderungen können genehmigungs-, abnahme- oder eintragungspflichtig sein und Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz oder Herstellergarantie haben. Die technische Durchführbarkeit einer Änderung bedeutet nicht automatisch deren Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr. Die gesetzlichen Vorgaben für die konkrete Fahrzeugnutzung sind einzuhalten.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die im Auftrag bzw. Angebot vereinbarten Preise. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig. Zusatzleistungen werden nur im vereinbarten bzw. erforderlichen Umfang berechnet.
11. Abholung und Fahrzeugübergabe
Nach Mitteilung über die Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten bzw. angemessenen Zeit abzuholen. Individuell vereinbarte Abhol-, Stand- oder Transportbedingungen gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.
12. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Schäden, die ausschließlich auf nicht mitgeteilte Vorschäden, ungeeignete Fremdhardware, normalen Verschleiß oder nicht von uns verursachte technische Mängel zurückzuführen sind, besteht eine Haftung nur, soweit hierfür eine gesetzliche Verantwortlichkeit gegeben ist.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Die AVM Car Performance GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.